Pflegegeld - Mies( :) )brauch des Sozialsystems? Teil 3/3

Dritter Akt

bei Gericht



Für jemanden, der damit sonst nichts zu tun hatte, war die Sicherheitsschleuse im Arbeits- u. Sozialgericht beeindruckend:

  
            Eine meterhohe Schleuse sofort nach der Eingangstür verhindert das weitere Vordringen ins Gebäude. Links und rechts einer großen Schiebetür, die maximal Amtsangehörigen geöffnet wird, sind Glaskojen, durch die man durch muß, nachdem man sein Gepäck beim Röntgengerät einschließlich Gürtel, Schlüssel etc. in einen Korb abgegeben hat. Nach Betreten der Glaskoje (oben geschlossen) schließt sich die Koje hinter dem Besucher. Geöffnet wird vorne erst, wenn das Röntgen unauffällig war. Dann nimmt man noch einen Schluck aus der mitgebrachten Wasserflasche und kann mit seinen Unterlagen endlich den richtigen Verhandlungssaal suchen.

Ich bin schon ein paar mal geflogen, aber SOLCHE Schleusen habe ich noch nicht erlebt. Bedenkt man, WAS bei Gericht schon alles vorgefallen ist, wundert einen solch ein Sicherheitspaket allerdings nicht.

    
Zurück zu unserer Geschichte: kurz vor dem Termin ging ich meine Unterlagen noch einmal durch. Die wichtigsten Seiten waren, der Übersichtlichkeit und leichteren Auffindbarkeit halber, mit beschrifteten Spickzetteln markiert.



Nach einer kurzen Begrüßung und Vorstellung des Gerichtes und der Vertreterin der Gegenpartei, wurde das zweite Gutachten durchgearbeitet. Dabei half mir das nebenstehende Foto, das ich eigentlich für diesen Blog gemacht hatte, um meine Argumente bzgl. des Aufwandes der Essenszubereitung bei Sophia zu veranschaulichen.   Auch die Fahrtenliste (inkl. Angabe von zurückgelegten Kilometern, Nettofahrzeiten und Bruttozeiten - letztere beinhalteten die Anwesenheit der Begleitperson vor Ort inkl. Fahrtzeiten) legte ich vor.
  
Was mich auch beeindruckte, war die Art und Weise, mit der der Richter das Prozedere während, und auch das mögliche Vorgehen NACH der "vorbereitenden Tagsatzung", wie der Termin bei Gericht juristisch korrekt hieß, erklärte.

Die folgenden Sätze des Richters möchte ich auch allen Gutachtern ans Herz legen, weil er die Kommunikation mit den Angehörigen WESENTLICH erleichtern kann:

Herr ---- , ich werde jetzt diktieren, was wir gerade besprochen haben. Unterbrechen sie mich bitte sofort, wenn ich etwas nicht korrekt sage oder falsch ausdrücke, damit nichts Falsches ins Protokoll kommt.

DAS ist klare Kommunikation, die Mißverständnissen vorbeugt!

Freundlicherweise durfte ich auch am Nachmittag desselben Tages beim Richter erfragen, wie das Gericht bei den wichtigsten Punkten entschieden hatte. So erfuhr ich noch am selben Tag, daß das Gericht unsere Argumentation als die rechte anerkannt hatte.


Einige Zeit später kam dann (am 21.12., rechtzeitig zum Weihnachtsfest 😇 ) das Gerichtsurteil zu uns nach Hause. Die Versicherung ließ die Einspruchsfrist verstreichen, ohne Einspruch zu erheben, und somit war das Urteil 4 Wochen später rechtskräftig und der Akt wurde bei Gericht geschlossen.


Nachspiel

Noch während der Einspruchsfrist kam von der Versicherung die Aufforderung, wir sollten, damit die Versicherung das Pflegegeld korrekt berechnen könne, Sophias Krankenhausaufenthalte seit April 2018 mit Aufenthaltsbestätigungen nachweisen, aus denen auch hervorginge, daß sie dort mit Begleitperson gewesen sei.  

Ehrlich gesagt, ich fühlte mich mehr als gefrotzelt:

Es konnte sich dabei nur um einen Versuch der Versicherung handeln, möglichst wenig nachzahlen zu müssen - bei stationären Aufenthalten ruht das Pflegegeld ab dem ersten Tag NACH der Krankenhausaufnahme für die Dauer des Krankenhausaufenthaltes, ausgenommen von ein paar Ausnahmen. Daß das  hier nicht angebracht war, hätte man aus mehreren Gründen erkennen können:

1. hätte die Versicherung, hätte sie sich die Beilagen der vorbereitenden Tagsatzung angeschaut, erkennen können, daß es in diesem Zeitraum nur 1 stationären Aufenthalt gegeben hat. (Ambulanztermine sind für den Weiterbezug von Pflegegeld unerheblich)
   
2. hätte man dann auch erkennen können, daß es sich bei diesem Aufenthalt um einen tagesklinischen Aufenthalt gehandelt hat, Sophia also am selben Tag wieder entlassen worden war. Damit ist auch nichts abzuziehen, weil auf den Tag der Aufnahme (an dem noch Pflegegeld gezahlt werden muß) kein weiterer Aufenthaltstag folgte (Bundespflegegeldgesetz, 3. Abschnitt, §12 (1) 1. ).
  
3. kann man davon ausgehen, daß bei Kindern, die das geistige Entwicklungsniveau eines Kleinkindes haben, kein Mensch auf die Idee käme, sie allein im Krankenhaus zu lassen. Entsprechende Ausnahmen für einen weiteren Pflegegeldbezug bei notwendiger Begleitung sind im Bundespflegegeldgesetz auch vorgesehen (Bundespflegegeldgesetz, 3.Abschnitt, §12 (3) 3.  ).
   
WAS um ALLES in der WELT SOLL DAS also?

Meine Antwort an die Versicherung fiel auch entsprechend aus:


Mit der Aufenthaltsbestätigung von Sophias TAGESKLINISCHEM Aufenthalt schickte ich ein Narkoseprotokoll mit, aus dem hervorgeht, daß ICH Sophia nach dem Zahneingriff aus dem Aufwachraum entlassen habe (diese Protokolle sind fälschungssicher 😁 ). Und ich schrieb der Versicherung die Punkte 2-3 mit Verweis auf die passenden Paragraphen im Bundespflegegeldgesetz, einschließlich der Frage, ob man in diesem Fall weiter unnötig Papier produzieren wolle, oder ob man sich darauf einigen könne, daß Sophia, solange sie in ihrer geistigen Entwicklung nur die Fähigkeiten eines Kleinkindes habe, bei Ihren Krankenhausaufenthalten stets begleitet werde und wir vollkommen gesetzeskonform den Weiterbezug des Pflegegeldes in diesen Zeiträumen voraussetzen können.


OHNE ZUSÄTZLICHEN BÜROKRATISCHEN AUFWAND. 


WEIL: Sollte Sophia sich so weit entwickeln, daß sie ohne unsere Hilfe im Krankenhaus bleiben könnte, wären wir die ersten, die sich darüber riesig freuen würden. Da könnte sich die Versicherung Ihr Geld für diese Zeiten dann gerne behalten.


Aber bis dahin betrachte ich solche Aktionen wie die eben beschriebene schlicht als unnötige Schikane.


Womit wir wieder beim Titel dieser Serie wären:
  


Ein Missbrauch des Sozialsystems kann auch von dem ausgehen, der Menschen, die Anrecht auf Leistungen haben, den Weg dahin unnötig erschwert oder versucht, diese Leistungen den Menschen vorzuenthalten!











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