Pflegegeld - Mies( :) )brauch des Sozialsystems? Teil 1/3

Pflegegeld =Almosen?



Die letzten 10 Monate haben wir damit zugebracht, um das uns rechtlich zustehende Pflegegeld zu kämpfen. Als Pflegegeldbezieher/-in bekommt man leider immer wieder von dafür zuständigen Stellen vermittelt, man fordere Ungebührliches.

FAKT ist: es besteht ein gesetzlich geregelter Anspruch auf Pflegegeld


Der Eindruck, den ich im Laufe der letzten Jahre gewann, läßt aber eher auf systematische Mängel bei damit befaßten Institutionen schließen. 

Die Frage, die sich mir dabei aufdrängte, war die, ob es nicht auch ein Mißbrauch des Sozialsystems ist, Menschen, die per Gesetz Anrecht auf eine Leistung in einer bestimmten Höhe haben, mit weniger, als ihnen zusteht, abzuspeisen.
 


Abgesehen davon wäre auch folgende Rechnung von den Versicherungsträgern einzufordern:

Wieviel Geld wurde für die diversen Klagen, die durch unkorrektes Arbeiten seitens der Versicherungen verursacht wurden, ausgegeben? Immerhin müssen - gesetzlich festgelegt - die für das Pflegegeld zuständigen Versicherungen  die Kosten für die Verfahren in erster Instanz tragen.  
 


In den folgenden Veröffentlichungen zu diesem Thema möchte ich von unserem persönlichen Kampf um Recht und Geld erzählen, vielleicht kann das anderen Betroffenen helfen, bei entsprechenden Mängeln in der Beurteilung der zu Pflegenden besser zu ihrem Recht zu kommen - auch dadurch, daß man Quellen für Fehler und Mißverständnisse so gut wie möglich ausschaltet.

  

Vorspiel

Am Anfang war ......

... ein Urlaub, bei dem wir andere Eltern besonderer Kinder trafen. In den Gesprächen kristallisierte sich heraus, daß bei den meisten die Pflegegeldeinstufungen zu Beginn nicht korrekt waren und die Eltern gegen die Bescheide Einspruch erhoben. Unterstützung gäbe es dafür beim Verein miteinander (u.a. finanziert vom Land Oberösterreich), für die Beratung würden keine Kosten anfallen.
  
Letztes Frühjahr fiel ich im Internet über die Gutachterfibel für die Pflegegeldbemessung. Die habe ich durchgelesen, weil ich wissen wollte, wann es Sinn machen würde, unsere Tochter zwecks Neueinstufung vorzustellen. Dabei kam ich zum Schluß, daß unsere Tochter schon früher in eine höhere Pflegestufe einzustufen gewesen wäre. 


erster Akt


Wir luden uns den Antrag auf Erhöhung des Pflegegeldes  aus dem Internet, füllten ihn aus und schickten ihn an den dafür zuständigen Sozialversicherungsträger.  Nach kurzer Zeit kam das Retourschreiben, in dem uns für ein bestimmtes Datum das Kommen des Gutachters angekündigt wurde.  Da ich mir nach dem letzten Gutachten hatte anhören müssen, ich hätte alles falsch gemacht (andere, uns bekannte Kinder, die ähnliche Einschränkungen wie unsere Tochter haben, hätten dtl. höhere Pflegegeldstufen), vereinbarte ich mit meiner besseren Hälfte, daß diesmal SIE das Gespräch mit dem Gutachter führen würde. Am Tag des Gutachtens schnappte ich also unseren jüngeren Sohn und verließ mit ihm das Haus, um Besorgungen zu tätigen. Zuvor waren meine Gattin und ich anhand der Gutachterfibel die in Frage kommenden Punkte genau durchgegangen, als Erinnerungshilfe hatte ich ihr eine schriftliche Aufzählung der relevanten Punkte (inkl. Zeitangaben) zurückgelassen.

Als ich am frühen Nachmittag wieder nach Hause kam, fand ich dort eine völlig aufgelöste Gattin vor:
            Sie hätte das Schreiben, mit dem der Gutachter von der Versicherung angekündigt worden war und das dem Gutachter bei Eintreffen vorzulegen gewesen wäre, nicht gefunden und sich damit den Unmut des Gutachters zugezogen.
            Sie hätte die relevanten Punkte nur zum Teil ansprechen können und sei dann nicht ernst genommen worden (lt. Gutachter sei es normal, daß man die Haustüre versperren müsse, damit ein fast 6 Jahre altes Kind nicht ständig auf die Straße laufe).
             Sophia sei ein Stück der Treppe ins Obergeschoß alleine gegangen (was sie im GERADEN Teil der Treppe an richtig guten Tagen gelegentlich schaffte) und hätte damit ihre Aussage bzgl. der nötigen Hilfe beim Treppensteigen Lügen gestraft.

Nach einer längeren Umarmung und dem Hinweis, daß wir nun das Ergebnis des Gutachtens abwarten müßten, um zu sehen, WAS der Gutachter wirklich schreiben würde, konnte sie sich wieder fassen. Die Stimmung an unserem 9. Hochzeitstag blieb aber leider gedrückt.  Quasi zum Beweis, daß sie nur für den Gutachter das zahme Lämmchen gegeben hatte, bekam Sophia am Nachmittag beim Gartengroßhandel einen Weinkrampf, auf den ich keinen Einfluß nehmen konnte. Auch liebevolles Knuddeln konnte da nicht helfen.

Natürlich fühlte ich bei meiner Gattin ein bißchen nach, WIE denn der Besuch genauer verlaufen sei. Dabei kam heraus, daß der Gutachter von einem Routinebesuch ausgegangen war (NICHT von einem Antrag auf Erhöhung) und meiner Frau das Gefühl vermittelt hatte, beim Diktieren nicht gestört werde zu wollen. Auch einen  physikalischen Status hat er an Sophia NICHT erhoben.


Verbesserungspunkte zum ersten Akt:


1. An persönlichen Feiertagen Amtstermine dieser Art nach Möglichkeit VERSCHIEBEN.

2. Gutachter beim Diktieren SOFORT unterbrechen, wenn sie etwas nicht korrekt diktieren. Sonst wird das falsch Diktierte eben falsch ins Gutachten eingearbeitet und damit aktenkundig. DAS wieder richtig zu stellen, ist äußerst mühsam und gelingt nur über ein Gericht.
Das bedingt aber auch, daß man seine volle Aufmerksamkeit auf den Gutachter richten kann und nicht (z.B. von den Kindern) abgelenkt wird.
Das heißt in weiterer Folge:

3. Gutachtertermine grundsätzlich NIE ALLEINE wahrnehmen, damit sich einer voll dem Gutachter widmen kann, während der Partner die Kinder betreut.

Kommentare

  1. Ad Treppensteigen: der sogenannte Vorführeffekt funktioniert in beide Richtungen. Wenn ich einem Freund oder einer Freundin zeigen will, was mein Kind schon kann, wird es das gewünschte Verhalten oft nicht zeigen.
    Umgekeht ist es natürlich noch blöder. Ein Gutachter soll sehen, was ein Kind nicht kann und genau in der Situation verblüffen Kinder mit ungeahnten Fähigkeiten.
    Bei uns in der Sonderschule brauchen wir immer wieder Einschätzungen für zusätzliche Unterstützung. Diese Einschätzung soll in einer knappen Stunde erledigt sein...

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