Pflegegeld in Österreich: Gutachterfibel, Bundespflegegeldgesetz, Antragsformular PVA

Hier möchte ich Ihnen die Gutachterfibel, die bei der Einstufung zu den verschiedenen Pflegestufen verwendet wird, zur Verfügung stellen:  
     

Gutachterfibel zur Pflegegeldbemessung


  
Damit kann man selbst ein wenig nachrechnen, falls einem die Einstufung etwas eigenartig vorkommt. Natürlich kann man gegen den Bescheid einfach Einspruch erheben. Für alle, die das Zustandekommen von Einstufungen aber interessiert, gibt es oben im Link mehr darüber zu lesen. Gleichzeitig kann man aber auch entnehmen, was zwar Arbeit macht, aber nicht mit eingerechnet wird.
Für Eltern mit erkrankten Kindern ist die Fibel erst ab Seite 56 so richtig spannend.
   
Weiters hilfreich ist der Text des "Bundespflegegeldgesetzes" in der aktuellen Fassung. (ALLE österreichischen Gesetze sind übrigens im RIS - RechtsInformtionsSystem des Bundes - verfügbar)


  
Als rasche Einführung in die Welt des Pflegegeldes kann auch
    
meinpflegegeld.at  (sehr gute Zusammenfassung, aber keine genauen Berechnungsunterlagen, die bietet nur die "Gutachterfibel") oder
   
pflegedaheim.at (die offizielle Seite des Sozialministeriums zu diesem Thema, gibt es auch als "Leichter Lesen Text" )
   
dienen.
     
Zu guter Letzt das Downloadformular (gibt es für technikaffine Zeitgenoss-Innen auch als Onlineformular) für den Antrag auf Pflegegeld bzw. Pflegegelderhöhung bei der PVA:    
     

Link zum Antrag auf Pflegegeld 

 

Den Antrag selbst findet man dann unter "Sonstige Antragsformulare". Der Link erspart Ihnen einige Klicks (ungefähr 10). (WENN ich es schaffen sollte, das PDF-Formular mit diesem Artikel zu verbinden, wird´s noch einfacher)




Sollte man sich bzgl. der Pflegegeldeinstufung nicht sicher sein, kann man in Oberösterreich auch Kontakt mit dem Verein miteinander aufnehmen, um die Einstufung prüfen zu lassen. Diese Beratung ist kostenlos.


Auch bei der Arbeiterkammer wird diesbezügliche Beratung angeboten. Man muß nur den nächstgelegenen Standort kontaktieren, um Beratung diesbezüglich zu bekommen.


Über einen Kommentar wurde ich auf eine weitere Seite aufmerksam gemacht: www.pflegestufen.at . Allerdings sind die Beratungen hier, bis auf eine einmalige Berechnung (ohne die durchaus relevanten Zusatzinformationen, was wie eingestuft werden kann) kostenpflichtig. Ich habe das Service dieser Seite nicht geprüft, möchte aber darauf hinweisen, daß die Ankündigung -  "Nehmen Sie sich etwas Zeit für Informationen, die Sie nur hier bekommen." - möglicherweise der Eigenwerbung dient und nicht in vollinhaltlich der Realität entspricht :) . 

Aktualisiert am 25.2.2022

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