Gebietskrankenkassen: Unterstützungsfonds und seltene Zuwendungen zu Kuren / Reha speziell bei Kindern und/oder besonderen Bedürfnissen
Geographisch abhängige Unterstützung für Erholung
In allen anderen Bundesländern gibt es nur Unterstützungsfonds, die nur in besonderen Fällen Auszahlungen tätigen, wobei darauf kein Rechtsanspruch besteht und Zuzahlungen zu Rehaaufenthalten evtl. sogar dezidiert ausgeschlossen werden. Bei den Unterstützungsfonds muß man sehr genau lesen, was untertützt wird und was nicht - das ändert sich teilweise je nach Bundesland.
Die Unterschiede sind spannend, manchmal richtig peinlich. Worauf man Anspruch hat, hängt also stark von der Gegend ab, in der man arbeitet. Man darf gespannt sein, was nach der Reform von den Leistungen überbleibt. An sich ist in Österreich ja nicht zuwenig Geld vorhanden. Da und dort mangelt es eher am Willen, es in bestimmte Bahnen zu lenken. Meistens gilt (wie überall): Der mit der stärksten Lobby bekommt das Geld.
In diesem Sinn möchte ich mich bei denen bedanken, die dafür Sorgen, das Geld auch dort ankommt, wo es kaum Lobbies gibt, das Geld aber (auch zur Prävention !!!) gut eingesetzt wird. Das läßt sich zwar nach außen nicht gut vermarkten, hilft den Betroffenen aber ENORM. Denn: wer sich nicht erholen kann, wird leichter (und auch oft langwieriger) krank. Das hat dann evtl. sogar Auswirkungen auf den, den man mit viel Liebe pflegt, 24h am Tag, 365 Tage im Jahr. Das kostet dann wahrscheinlich mehr, als in Pflegeverhältnissen für Erholung zu sorgen. Und eine fitte Psyche stärkt das Immunsystem -> kann man jeden Tag in "Kronen Zeitung", "Bunte", ... aber auch in medizinischen Fachjournalen lesen.
Burgenland
Bei der Burgenländischen Gebietskrankenkasse gibt es einen Unterstützungsfond für Fälle, bei denen "nach den gesetzlichen oder satzungsmäßigen Bestimmungen Leistungen nicht in ausreichendem Maß geleistet werden können", aber aus besonders berücksichtigungswürdigen Umständen Unterstützung nötig ist. Das ist natürlich einkommensabhängig. Näheres (inkl. Formular) finden sie im Link zur BGKK.
Kärnten
Auch die Kärntner Gebietskrankenkasse hat einen Unterstützungsfond , auch der gilt nur für besonders berücksichtigungswürdige Fälle und ist einkommensabhängig. Geplant ist das als Einmalzahlung.
Niederösterreich
Den Unterstützungsfond hat die NÖGKK natürlich auch.
Oberösterreich
Über die oberösterreichische GKK werden
EMMA ,
MIA und
Das sind unterschiedliche Kurangebote, speziell für Kinder mit besonderen Bedürfnissen und deren pflegende Angehörige!!!
Für besondersbedürftige Fälle gibt es wieder den Unterstützungsfond , um bestimmte Auslagen abzufedern.
Salzburg
Den Unterstützungsfond gibt es auch in der Salzburger Gebietskrankenkasse, desweiteren habe ich nur einen Antrag auf Kinderreha sowie einen Antrag auf familienorientierte Reha in der Onkologie gefunden.Steiermark
Im "grünen Herzen Österreichs" gibt es nach schwerer Krankheit oder OP die Möglichkeit, bei der STGKK einen freiwilligen Zuschuß zu einem Genesungsaufenthalt in Österreich nach ärztlichem Antrag zu erhalten.
Den Unterstützungsfond gibt es natürlich auch.
Den Unterstützungsfond gibt es natürlich auch.
Tirol
Die Tiroler Gebietskrankenkasse bietet wieder den Unterstützungsfond. Zuzahlungen zu Rehaaufenthalten werden dezidiert ausgeschlossen!
Vorarlberg
Die Vorarlberger Gebietskrankenkasse hat nicht nur einen Unterstützungsfond , sondern bietet auch Informationen zur Familienhospizkarenz.Wien
Die Wiener GKK hat wieder den Unterstützungsfond. Zuzahlungen zu Rehaaufenthalten werden auch hier dezidiert ausgeschlossen.
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