Ein (vermeidbares) Fallbeispiel
Dieses Video ist zwar weder Anfang noch Ende der Geschichte, aber schon DAS ist diskussionswürdig. Wobei man sich als Arzt wohl auch selbst bei der Nase nehmen und aufpassen muß, daß einem solches nicht passiert.
In Anbetracht der Tatsache, daß ein Salzburger Gynäkologe für ein Kind mit Down-Syndrom bezahlen muß, weil er seine Patientin zwar über die Möglichkeiten der Pränataldiagnostik aufgeklärt hat, sie aber nicht dezidiert auf die Möglichkeit eines bei entsprechenden Befunden durchführbaren Schwangerschaftsabbruches aufmerksam machte, möchte ich nicht wissen, was Juristen DARAUS machen könnten.
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